Waldbühne
AGB
AGB Konzert Waldbühne
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erklärt sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber mit den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters einverstanden:
- Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
- Das Mitführen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen, gefährlichen oder als Wurfgeschoss geeigneten Gegenständen, wie Flaschen, Stöcke, Messer, Waffen und andere Gegenstände, die für die Sicherheit der Konzertbesucher eine Gefahr darstellen, sowie Tieren, ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt.
- Der Einlass zu Veranstaltungen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich. Die Vorlage einer Bestellbestätigung oder einer Rechnung reicht hierfür nicht aus, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben oder vereinbart.
- Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Eintrittspreises) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
- Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
- Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
- Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung („höhere Gewalt“) der Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen. Im Falle einer entsprechenden Unterbrechung der Veranstaltung besteht kein Anspruch des Besuchers auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Kartenpreises.
- An der Abendkasse kann nur mit Bargeld bezahlt werden.
- Der Eintritt für amtlich ausgewiesene Begleitpersonen von Schwerbehinderten ist frei; es bedarf jedoch einer kostenlosen Eintrittskarte.
- Beim Parken eines KFZ sind den Anweisungen der Ordnungskräfte Folge zu leisten. Es wird empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
- Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein KFZ auf eigene Gefahr.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für im Rahmen der Veranstaltung verlorengegangene und/oder gestohlene Gegenstände.
- Der Erwerb von Eintrittskarten zum Zwecke des Weiterverkaufs ist generell untersagt. Freikarten sind generell unverkäuflich!
- Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, im Rahmen der Veranstaltung erstellte Bildaufnahmen des Inhabers zu vervielfältigen, zu erstellen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt räumlich und zeitlich unbeschränkt.
- Flucht- und Rettungswege, Versorgungswege und Treppen sind jederzeit frei zu halten und dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.
- Zusätzlich zu diesen Bestimmungen gilt die Hausordnung der Waldbühne Sittensen in ihrer aktuellen Form.